Für wen die Seite gedacht ist
Für Arbeitnehmer, die vor Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Abfindungsangebot wissen wollen, was beim ALG kritisch werden kann.
Wir machen aus verstreuten Regeln einen konkreten Vorab-Check. Statt Textwüste bekommst du eine grobe Einschätzung zu Sperrzeit, Ruhenszeit, kritischen Punkten und den Unterlagen, die du vor Aufhebungsvertrag oder Aufhebungsangebot prüfen solltest.
Für Arbeitnehmer, die vor Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Abfindungsangebot wissen wollen, was beim ALG kritisch werden kann.
Beendigungsart, Austrittsdatum, frühestmögliches Arbeitgeber-Ende, Abfindung, Gehalt, Alter, Betriebszugehörigkeit, Resturlaub und Arbeitsuchendmeldung.
Risikostufe, grobe Dauer, frühesten möglichen ALG-Start, kritische Punkte und eine Checkliste für Fachanwalt oder Agentur für Arbeit.
Pflichtfelder zuerst. Zusatzfelder schärfen das Ergebnis.
Grobe Simulation auf Basis deiner Angaben.
Trag deinen Fall ein. Wir zeigen dir dann Sperrzeit, Ruhenszeit, kritische Punkte und die Unterlagen, die du sofort prüfen solltest.
Viele Rechner fragen nur Abfindung und Austrittsdatum ab. Das reicht nicht. Für einen groben Check zu Ruhen und Sperrzeit brauchen wir weitere Faktoren, damit aus einer bloßen Vermutung wenigstens eine nachvollziehbare Vorprüfung wird.
Der Rechner ersetzt keine Prüfung von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Sozialplan, Kündigungsschreiben oder dem genauen Wortlaut eines Aufhebungsvertrags. Sonderkündigungsschutz, Freistellungsklauseln, variable Vergütung und individuelle Zusagen können das Ergebnis verschieben.
Die wichtigsten Themen nicht als Floskel, sondern als eigene Unterseiten mit klarer Einordnung.
Wir fragen zuerst, wie das Arbeitsverhältnis endet. Danach prüfen wir, ob ein typisches Sperrzeit-Risiko aus Arbeitsaufgabe oder Verhaltensvorwurf erkennbar ist. Anschließend schauen wir getrennt darauf, ob ein Ruhenszeitraum wegen verkürzter Frist, Abfindung oder Urlaubsabgeltung naheliegt.
Das Ergebnis ist bewusst konservativ. Wenn Informationen fehlen, stufen wir das Risiko nicht künstlich schön herunter, sondern markieren Lücken offen als Unsicherheit.
Das ist meist das Problem bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund. Typisch sind bis zu 12 Wochen. Bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung kann zusätzlich oft 1 Woche hinzukommen.
Das ist kein Vorwurf, sondern ein Zahlungsaufschub. Typisch bei Abfindung plus verkürzter Arbeitgeberfrist oder bei Urlaubsabgeltung. Der Anspruch läuft dabei anders als bei einer klassischen Sperrzeit.
Abfindung allein heißt nicht automatisch Sperrzeit. Umgekehrt kann ein vermeintlich sauberer Aufhebungsvertrag trotzdem problematisch werden, wenn Frist und Dokumentation nicht stimmen.
Hinter der Seite steht eine klar benannte Verantwortliche, ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und eine eigene Erläuterung, wie der Rechner gedacht ist. Für Themen rund um Einkommen und Arbeitslosengeld ist genau diese Transparenz kein Bonus, sondern Pflicht.
Nur die Punkte, die vor einer Unterschrift wirklich zählen.
Wenn kein wichtiger Grund belegt ist, der Arbeitgeber nicht ohnehin fristgerecht gekündigt hätte oder das vereinbarte Austrittsdatum vor dem ordentlichen Arbeitgeber-Termin liegt.
Wenn der Arbeitgeber ohnehin betriebsbedingt fristgerecht gekündigt hätte und die Abfindung im typischen Bereich bleibt. Dann kippt das Risiko oft von hoch auf mittel oder niedrig. Ohne Unterlagen ist das aber nie sauber.
Weil der bei der Ruhensberechnung berücksichtigte Abfindungsanteil davon abhängen kann. Genau dieser Anteil beeinflusst, wie stark ein möglicher Zahlungsaufschub ins Gewicht fällt.
Sie vermeidet unnötige Zusatzprobleme. Wer die Frist verpasst, riskiert zusätzlich eine einwöchige Sperrzeit. Diese Woche ist oft vermeidbar und deshalb besonders ärgerlich.
Nein. Entscheidend ist nicht nur die Höhe, sondern vor allem, ob das Arbeitsverhältnis vor dem ordentlichen Arbeitgeber-Ende endet und welche weiteren Faktoren im Vertrag geregelt sind.
Er ist für eine Vorprüfung gedacht. Wenn das Ergebnis kritisch ist oder Unterlagen fehlen, sollte vor Unterschrift fachlicher Rat eingeholt werden.
Wir liefern bewusst eine grobe Vorprüfung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Freistellung, Sozialplan und die Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit.